Aufgrund der Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes sind die Kassenzahnärztliche Vereinigung M-V und die Zahnärztekammer M-V als Arbeitgeber verpflichtet, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - wo immer möglich - das Arbeiten im Homeoffice zu ermöglichen, um die Zahl der betrieblichen Kontakte und damit das Infektionsrisiko zu reduzieren. Dadurch kann die telefonische Erreichbarkeit zeitweise eingeschränkt sein. Einzelne Ansprechpartner/innen sind daher nicht mehr durchgängig zu den vertrauten Zeiten erreichbar bzw. anwesend.
Wir bitten daher, von spontanen Besuchen ohne vorheriger Terminvereinbarung abzusehen.
Bitte nutzen Sie verstärkt die Möglichkeit, der zahnärztlichen Patientenberatung M-V eine Mail mit einer stichwortartigen Schilderung Ihres Anliegens zu senden (patientenberatung@kzvmv.de). Wir rufen Sie dann umgehend zurück. Vielen Dank!
Besucher dürfen das Gebäude der KZV nur betreten, wenn sie geimpft oder genesen sind und einen entsprechenden Nachweis oder einen aktuellen negativen Test (Zertifikat über Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test 48 Stunden) vorweisen können!
Vielen Dank für Ihr Verständnis.