Gemäß § 79 Abs.1 SGB V sind bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern als Organe die Vertreterversammlung und ein hauptamtlicher Vorstand gebildet. Der Vorstand der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern besteht aus bis zu drei Personen, aktuell setzt er sich aus zwei Mitgliedern zusammen, deren Amtszeit bis zum 31.12.2028 läuft. Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Vertreterversammlung in der konstituierenden Vertreterversammlung zu Beginn einer jeden Amtsperiode gewählt.
Der Vorstand vertritt die Zahnärzteschaft im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern gemäß Gesetz, Satzung und Richtlinien nach innen und außen. Unterstützt wird der Vorstand von ca. 65 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung. Dem Vorstand arbeiten außerdem ehrenamtliche Referenten und Ausschussmitglieder zu. Geregelt sind die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Vorstandes im SGB V und detaillierter in § 16 der Satzung der KZV Mecklenburg-Vorpommern.
Wichtigste Aufgaben
- Eigenverantwortliche Wahrnehmung der Aufgaben der KZV M-V im Interesse des Berufsstandes
- Vorbereitung und Durchführung der Beschlüsse der Vertreterversammlung sowie Unterrichtung der Mitglieder der Vertreterversammlung u. a. über die finanzielle Situation der KZV oder die Arbeit und Ergebnisse der Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen
- Aufstellen des Haushaltsplanes und Erstellen der Jahresabrechnung
- Abschluss, Änderung und Kündigung von Verträgen mit den Kostenträgern
- Bildung und Besetzung von Ausschüssen, soweit sie nicht von der Vertreterversammlung errichtet und besetzt werden
- Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der KZV Mecklenburg-Vorpommern
- Überwachung der den KZV-Mitgliedern obliegenden Pflichten gemäß Gesetz, Vertrag und Satzung
- Wahrnehmung der Interessen der KZV Mecklenburg-Vorpommern und ihrer Mitglieder
- Festlegung der für die Verwaltung verbindlichen Organisationsstruktur