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Allgemeines

Aufgaben der KZV Mecklenburg-Vorpommern

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern ist die Selbstverwaltung aller Vertragszahnärzte des Landes. Sie vertritt die Interessen von ca. 1.200 Vertragszahnärzten gegenüber Aufsichtsbehörde und gesetzlichen Krankenkassen. Sie ist Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung hat die ihr durch Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Gesetzliche Grundlagen sind insbesondere das Kassenarztrecht vom 01.08.1955 mit späteren Ergänzungen und Änderungen sowie das Sozialgesetzbuch V (SGB V).

Zu den Hauptaufgaben unserer KZV gehört:

  • Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern
    Die KZV muss dafür sorgen, dass unter dem Grundsatz der freiberuflichen Tätigkeit Zahnärzte in ausreichender Zahl im Land zur Verfügung stehen. Sie plant die Sicherstellung der Versorgung über den paritätisch besetzten Zulassungsausschuss unter Beobachtung des Bedarfs sowohl für die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung als für die Versicherten, die in der Privaten Krankenversicherung dem Basistarif unterliegen.
  • Abschluss von Verträgen mit gesetzlichen Krankenkassen
    Die ausgehandelten Verträge bilden die finanzielle Basis für die gesamte zahnmedizinische Versorgung von gesetzlich versicherten Patienten.
  • Abrechnung und Prüfung der vertragszahnärztlichen Leistungen aller Zahnärzte in M-V
    Alle im Bundesland erbrachten vertragszahnärztlichen Leistungen werden per Gesetz mit der KZV Mecklenburg-Vorpommerns abgerechnet. Die KZV ist verpflichtet, die Leistungen auf ihre sachliche und rechnerische Richtigkeit zu überprüfen und sie gegebenenfalls zu korrigieren.
  • Abrechnung der vertragszahnärztlichen Leistungen mit den Krankenkassen
    Im Rahmen der Erfassung der seitens der Vertragszahnärzte abgerechneten Leistungen erfolgen Prüfungen, ob die vertragszahnärztlichen Leistungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Anschließend erfolgt die Rechnungslegung gegenüber den Krankenkassen.
  • Entgegennahme der Honorare und Auszahlung an ihre Mitglieder
  • Prüfung und Sicherung der Qualität der zahnärztlichen Versorgung
    Qualitätsförderung in der Zahnarztpraxis hat viele Facetten: Die Behandlungsrichtlinien und wissenschaftliche Leitlinien, das vertragszahnärztliche Gutachterverfahren, Qualitätsmanagement sowie Bestimmungen zu Fortbildung und zu Hygiene helfen, hohe Standards in der Behandlungsqualität zu halten.
  • Vertretung der vertragszahnärztlichen Anliegen in der Öffentlichkeit
  • Schlichtung zwischen Patienten, Zahnärzten und Krankenkassen
    Neutrale und unabhängige Zahnärzte entscheiden als Gutachter darüber, ob eine Behandlung den vertragszahnärztlichen Richtlinien entspricht bzw. inwieweit sie aus zahnmedizinischer Sicht angebracht ist (Planungsgutachten) oder beurteilen, ob eine bereits ausgeführte Versorgung nachgebessert werden muss (Mängelgutachten).

Darüber hinaus stellt sich die KZV Mecklenburg-Vorpommern weiteren Aufgaben wie z. B. der im Gesetz nicht vorgesehenen

  • Patientenberatung

Weiterhin berät die KZV Mecklenburg-Vorpommern die Vertragszahnärzte in rechtlichen sowie in Abrechnungs- und Vertragsangelegenheiten.

Zuständige Aufsichtsbehörde: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern - Referat Krankenversicherung und Arzneimittelwesen, Werderstraße 124, 19055 Schwerin

Das oberste Organ der KZV M-V ist die von den Mitgliedern für jeweils sechs Jahre gewählte Vertreterversammlung. Diese wählt den Vorstand, der die KZV nach außen vertritt. 

Zur Durchführung ihrer Aufgaben hat die KZV M-V eine eigene Verwaltung eingesetzt.