Die Vertreterversammlung der KZV M-V ist als Selbstverwaltungsorgan das Entscheidungsgremium der Vertragszahnärzte und Vertragszahnärztinnen und besteht aus bis zu 30 ehrenamtlichen Vertretern, die von den Mitgliedern der KZV Mecklenburg-Vorpommern - den Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzten in M-V - für 6 Jahre gewählt werden. Die aktuelle Legislaturperiode läuft bis zum 31.12.2022.
Die wichtigsten Aufgabenbereiche der Vertreterversammlung sind:
- die Wahl eines Vorstandsvorsitzenden und seiner Stellvertretung
- Wahl eines Vorsitzenden der Vertreterversammlung und eines Stellvertreters
- Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung für die Körperschaft
- Erstellung und Änderung der Satzung, Wahlordnung und Geschäftsordnung und sonstigen autonomen Rechts
- Feststellung des Haushaltsplans sowie die Art und Höhe der Mitgliedsbeiträge
- Beschluss über die Entlastung des Vorstandes im Hinblick auf die Jahresrechnung
- Überwachung des Vorstandes der KZV Mecklenburg-Vorpommern
- die Vertretung der Körperschaft gegenüber dem Vorstand und dessen Mitgliedern
- der Beschluss über den Erwerb, die Veräußerung oder die Belastung von Grundstücken sowie über die Errichtung von Gebäuden
- die Wahl der weiteren Vertreter zur Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV)
Die Vertreterversammlung tagt mindestens einmal pro Jahr. Jeweils zu Beginn einer Amtsperiode findet zusätzlich eine konstituierende Vertreterversammlung statt, in der u. a. der Vorsitzende sowie der Stellvertreter der Vertreterversammlung, der Vorstand, das Koordinationsgremium und die Mitglieder der von der Vertreterversammlung zu besetzenden Ausschüsse gewählt werden. Der Ablauf der Versammlungen der Vertreter der KZV Mecklenburg-Vorpommern ist in der Geschäftsordnung für die Vertreterversammlung geregelt.