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Porto & Versandkosten für eAU

09.02.2022

Vertragszahnärzte sind ab dem 01.01.2022 grundsätzlich verpflichtet, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) zu nutzen.

Immer wieder kommt es in ZAP vor, dass in den Praxisverwaltungssystemen (PVS) die erforderlichen Dienste und Komponenten noch nicht zur Verfügung stehen oder diese nicht fehlerfrei funktionieren.

Aufgrund vermehrter Nachfragen, hat unser Vorstand beschlossen, als Ausnahme bei technischen Problemen bei der Übermittlung der eAU (zu den Krankenkassen), die Geb. Nr. 602/Porto für das Versenden auf dem Postweg zur Krankenkasse bis 30.06.2022 freizugeben.

Bitte achten Sie hierbei auf die genaue Dokumentation in der Karteikarte.

  • Datum, Versandart
  • Grund für den Versand
  • Adresse des Empfängers
  • Von wem aus dem Praxisteam wurden welche Unterlagen versendet

Daten und Patientenunterlagen dürfen niemals weitergegeben werden, ohne dass der Patient in Kenntnis gesetzt wurde!

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ansprechpartnerin: Frau Funk

Tel.: 0385/5492187 oder E-Mail.: mandy.funk@kzvmv.de