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Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes startet in Kürze

12.09.2022

Das Statistische Bundesamt (DESTATIS) führt im Oktober 2022 auf der Grundlage des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik (KoStrukStatG) eine repräsentative Untersuchung zur Kostenstruktur u. a. bei Arzt- und Zahnarztpraxen durch. Ziel der Erhebung ist es, die in den Praxen im Jahr 2021 erzielten Einnahmen und die dafür erforderlichen Aufwendungen sowie deren Zusammensetzung darzustellen.

Die für die Erhebung auskunftspflichtigen Praxen werden mittels einer Zufallsstichprobe von ca. 7 Prozent der Praxen ausgewählt und befragt. Das Ergebnis wird dann auf die Gesamtheit aller Praxen hochgerechnet. Um zuverlässige und aktuelle Ergebnisse zu gewinnen, die den hohen Anforderungen an die Qualität und Aktualität der Daten genügen, sieht das Gesetz für diese Erhebung eine Auskunftspflicht vor.

Die Ergebnisse dienen nicht nur der Erstellung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, sondern unterstützen auch die berufspolitische Arbeit von Verbänden und Kammern. Daher möchte auch die KZV M-V ausdrücklich für die Unterstützung dieser Untersuchung werben, da die Ergebnisse erfahrungsgemäß sehr hilfreich für unsere Honorarverhandlungen sind, da sie aufgrund des Erhebungs- und Untersuchungsdesigns schwerlich angezweifelt oder gar negiert werden können. Sie stellen eine sehr gute Ergänzung zu den Ergebnissen der ZäPP-Befragungen der KZBV dar.