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Coronavirus-Testverordnung / Bürgertestungen ab 01.07.2022: Formular „Selbsterklärung der Getesteten“

03.08.2022

Ergänzend zu der u. a. Meldung vom 14.07.2022 zur neuen Coronavirus-Testverordnung stellen wir Ihnen hiermit das vom Land M-V nunmehr bereitgestellte Formular „Selbsterklärung des Getesteten“ zur Verfügung.

Damit sind die Testgründe für jede einzelne PoC-Bürgertestung zu dokumentieren und für den Fall einer Überprüfung der Teststellen dort auch zu archivieren. Bitte reichen Sie dieses Formular nicht mit den Abrechnungen der Bürgertestungen ein, es verbleibt in Ihrer Praxis!