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Abmahnschreiben an Praxen wg. des Nutzens sog. Google Fonts auf der Homepage der Praxis

01.11.2022

Bundesweit scheint eine Aktion gegen Betreiber von Homepages zu laufen. Auch viele (Zahnarzt-) Praxisinhaber erhalten gerade ein Abmahnschreiben von Patienten, deren Anwälte oder anderen Besuchern ihrer Homepage, in denen die Verfasser des Schreibens wegen des Nutzens von sog. Google Fonts der Seitenbetreiber einen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und damit eine DSGVO-Verletzung geltend machen und an diesen Verstoß vor allem eine Zahlungsaufforderung knüpfen.

Was steckt dahinter? Was muss befürchtet werden und vor allem: Muss gezahlt werden oder kann das Schreiben unbeachtet bleiben? Weitere Infos dazu finden Sie hier:

https://www.kwm-law.de/de/blog/google-fonts-und-der-datenschutz

Die Autoren dieses Links, die externe Rechtsberatung der KZV M-V, stellen auf Nachfrage (kontakt@kzvmv.de) ein Musterschreiben zur Verfügung, mit dem Sie sich bei Bedarf gegen solche Machenschaften wehren können.

Nichtsdestotrotz sollte der im Link empfohlene Einsatz der statischen Variante von Google Fonts umgesetzt werden, um etwaigem Ärger aus dem Wege gehen zu können.