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Testzertifikat über Ergebnis PoC-Schnelltests
19.04.2021
Gemäß der aktuell gültigen Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO M-V, § 1a Absätze 3, 6 und 7) hat der Arbeitgeber auf Wunsch des Beschäftigten einen wahrheitsgemäßen Nachweis über das Testergebnis eines durchgeführten PoC-Schnelltests auszuhändigen, welcher bestimmte Inhalte enthalten muß und 24 Stunden gültig ist. Die Corona-LVO M-V enthält als Anlage T ein entsprechendes Zertifikat, welches Sie auch bei prophylaktischen Testungen des Praxispersonals im Rahmen der Coronavirustestverordnung nutzen können. Das Ausstellen dieses Zertifikates ist nicht gesondert abrechnungsfähig.
Download des Testzertifikats (Regierungsportal M-V, PDF-Datei)

