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Schreiben von Frau Staatssekretärin Grimm zum Start der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in M-V
17.03.2022
Der 15. März 2022 markiert den Beginn der bundesweiten einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG). Ab heute müssen alle Personen, die in Einrichtungen und Unternehmen nach § 20a Absatz 1 tätig sind, geimpfte Personen sein.
Schreiben der Staatssekretärin zum Start der einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Dokumentation Impfportal Mecklenburg-Vorpommern
Häufige Fragen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht in M-V - Stand: 23.03.2022

