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Hohe Beteiligung an Abfrage „Meldung zur Sicherstellung“
Durch Ihre hohe Beteiligung an unserer Abfrage „Meldung zur Sicherstellung“ leisteten Sie einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der hoheitlichen Aufgabe (§75 SGB V) – Sicherstellung der Versorgung – der KZV M-V in den zurückliegenden Wochen. Um Planungssicherheit bei der Organisation zahnärztlicher Behandlungen für die Bevölkerung flächendeckend zu gewährleisten, waren Ihre aktuellen Informationen sehr hilfreich. Gerade in den vergangenen Wochen, die von einer intensiven Infektionsdynamik der Omikron-Virus-Variante geprägt waren, konnten die Auswirkungen auf die Sicherstellung nicht sicher abgeschätzt werden. Die Daten unserer Abfrage erleichterten es der KZV M-V nachhaltig, einen momentanen Überblick des Ist-Zustandes in den Bedarfsplanungsbereichen zu erhalten. Ihre zusätzliche zeitliche Belastung durch die Abfrage hat sich neben den vielen anderen administrativen Aufgaben im Praxisalltag also gelohnt!
Hierfür möchten wir uns bei Ihnen recht herzlich bedanken.
Rückblickend ist festzustellen, dass unsere Praxen fest in der Hand von Omikron waren und noch sind. Eine ganze Reihe Kollegen mussten sich in Quarantäne abmelden. Vor allem unsere geschätzten Mitarbeiter, ohne die in den Praxen nichts läuft, fehlten zahlreich durch Quarantäne bzw. Kindernotbetreuung. Nichtsdestotrotz hat die Zahnärzteschaft von Mecklenburg-Vorpommern wiederholt beweisen können, dass auf sie Verlass ist. Zu keiner Zeit war die Sicherstellung der Versorgung durch die Infektionswelle der letzten Wochen gefährdet.

Das wird der Vorstand unter anderem auch nutzen, um in politischen Gesprächen die Systemrelevanz der Zahnärzte zu untermauern. Schon in den wöchentlich stattfindenden Sitzungen des Arbeitsstabes Gesundheit des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport M-V konnten wir durch Ihr Mitwirken fundierte Aussagen tätigen, wie es um die augenblickliche Lage in unserem Aufgabenbereich bestellt ist. Insbesondere unsere Abfrage „Meldung zur Sicherstellung“ und die damit verbundenen Darstellung des Ist-Zustandes fand bei allen Beteiligten positive Beachtung.
Gerade aufgrund des noch immer vorliegenden angespannten Infektionsgeschehens gepaart mit dem am 15.03.2022 in Kraft tretenden § 20a IfSG sind Ihre Daten im Rahmen der „Meldung zur Sicherstellung“ von unverzichtbarem Wert. Bitte beteiligen Sie sich weiterhin zahlreich an den nächsten drei Abfragen in diesem Zusammenhang. Grundsätzlich hat sich aus unserer Sicht die derartige Form des Informationsflusses von Ihnen an die KZV M-V bewährt. Die aktuelle Aktion beabsichtigen wir voraussichtlich letztmalig am 25. März 2022 zu durchzuführen.
Vielen Dank und bleiben Sie bitte gesund, munter und optimistisch.

