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Gemeinsames Schreiben von KZV und ZÄK zum Infektionsschutzgesetz

25.11.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 24. November wurden Sie von der ZÄK M-V über Änderungen des Paragraphen 28b Abs. 2 Infektionsschutzgesetz, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 23.11.2021, informiert. Dies hat zu verständlichen Sorgen in der Kollegenschaft verbunden mit zahlreichen Rückfragen in den zahnärztlichen Körperschaften geführt. Bemängelt wurden vor allem der praxisferne, erhebliche bürokratische Mehraufwand sowie nicht ausreichend verfügbare Tests.
Die KZBV hat auf ihrer gestrigen Vertreterversammlung nach intensiven Diskussionen und im engen Schulterschluss mit der BZÄK die Neufassung des IfSG im §28b in einer Resolution einstimmig abgelehnt.

https://www.kzbv.de/informationen-fuer-praxen.1371.de.html

https://www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/3g-in-der-praxis.html

In mehreren Bundesländern ist es gelungen, die sofortige, vorläufige Aussetzung des §28b Abs. 2 bei den zuständigen Ministerien zu erwirken.
In einer kurzfristigen Absprache mit der KV M-V verabredeten wir, dass beide Körperschaften entsprechende Schreiben an die Landesregierung wie auch an Parteien und Politiker versenden. Der Tenor dieser Schreiben zielt darauf ab, dass die Politik eine Entscheidung zwischen Behandlung der Patienten und der Umsetzung des neuen Infektionsschutzgesetzes treffen muss.
Bis zu dieser erwarteten Entscheidung muss aus Sicht der KZV M-V und der ZÄK M-V die zahnärztliche Versorgung in gewohnter Weise sichergestellt bleiben.
Bei unzureichender Verfügbarkeit von Testkits sollte der Patientenversorgung Priorität eingeräumt werden und zu einer bevorzugten Testung von ungeimpftem Praxispersonal übergegangen werden (3G-Regel). Darüber hinaus haben Sie zu dokumentieren, wenn Sie entsprechende Tests nicht geliefert bekommen.
Wir werden Sie selbstverständlich umgehend über die weiteren Entwicklungen informieren.

Ihre Vorstände KZV und ZÄK 

Wolfgang Abeln  Stefanie Tiede
Vorsitzender des Vorstandes
Kassenzahnärztliche Vereinigung
Mecklenburg-Vorpommern 
Präsidentin
Zahnärztekammer
Mecklenburg-Vorpommern

Resolution der KZBV (PDF)

Gemeinsames Schreiben von KZV und ZÄK als PDF