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Änderung der Coronavirus-Testverordnung ab 01.12.2021
NEUE SACHKOSTENPAUSCHALE FÜR POC-ANTIGENTESTS VON 4,50 €
22.12.2021
In der 51. KW ist rückwirkend zum 01.12.2021 § 11 der Coronavirus-Testverordnung (TestV) geändert worden: Ab dem 01.12.2021 werden 4,50 € je durchgeführtem Test pauschal vergütet. Diese Regelung ist bis zum 31.01.2022 befristet. Ausschlaggebend ist weiterhin das Datum der Durchführung der Tests, nicht das der Beschaffung.
Es bleibt dabei, dass dem angestellten Praxispersonal und dem Zahnarzt bzw. der Zahnärztin bis zu 10 Tests im Monat grds. zur Verfügung stehen, die Inanspruchnahme bleibt weiterhin freiwillig. Voraussetzung der Abrechnung ist zudem die Listung bzw. Zulassung der abgerechneten PoC-Tests beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

