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Entwurf des BMG für Änderungen der Coronavirus-Testverordnung

23.11.2022

Es ist in der vergangenen Woche seitens des BMG ein Entwurf für eine im Wesentlichen zum 01.12.2022 geplante Änderung der Coronavirus-Testverordnung vorgelegt worden. Demnach soll die Testverordnung bis zum 31.12.2024 verlängert werden, wobei der Anspruch auf Testungen im bisher bestehenden Leistungsumfang nur bis einschließlich 07.04.2023 bestehen bleiben soll.

Zugleich soll ab 01.12.2022 die Vergütung für die Durchführung von PoC-Antigen-Tests sowie die Erstattung der Sachkosten für diese Tests wie folgt vergütet werden:

  • Absenkung der pauschalen Sachkostenerstattung von bisher 2,50 € auf 2,00 € (auch relevant für Mitarbeitertestungen!)
  • Absenkungen der verschiedenen Möglichkeiten der Bürgertestungen um jeweils 1€

Wir bitten um Beachtung und werden Sie sofort informieren, wenn Weiteres dazu bekannt wird.