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Das Zahnärzte-Praxis-Panel (ZäPP) 2021 wird letztmalig verlängert - Einsendeschluss nunmehr der 28.02.2022!

12.01.2022

Mitte September haben bundesweit die Zahnarztpraxen, die in den Jahren 2019 und 2020 durchgehend dieselbe Abrechnungsnummer hatten, die Unterlagen für die diesjährige ZäPP-Erhebung zugeschickt bekommen. Die angeschriebenen Praxen, die bis zum Jahresende 2021 die Unterlagen noch nicht zurückgesendet haben, haben Anfang 2022 einen sog. Reminder mit der Bitte bekommen, die Unterlagen ausgefüllt zurückzusenden, um die Aussagekraft der Erhebung und ihrer Ergebnisse deutlich zu erhöhen.

Um den Zahnarztpraxen, die die Unterlagen bisher noch nicht zurückgeschickt haben, die Möglichkeit zu geben, an der Erhebung teilzunehmen, ist das Ende der diesjährigen ZäPP-Erhebung aufgrund der Pandemie erneut und letztmalig auf den 28.02.2022 verlängert worden.

Sollten Sie neue Erhebungsformulare benötigen, können Sie diese bei der Treuhandstelle des ZI problem- und kostenlos anfordern:

Tel.: 0800/4005 2444

E-Mail: kontakt@zi-ths.de

Im geschützten Mitgliederbereich finden Sie weitere Infos zu der ZäPP-Erhebung. Zudem haben Sie im Serviceportal die Möglichkeit, Ihre individuellen KZV-Abrechnungsdaten für die ZäPP-Erhebung einzusehen. Anleitung zum Datenabruf für ZäPP (PDF-Datei)

Unterstützen Sie das ZäPP - in Ihrem eigenen Interesse!