Skipnavigation KZV MV

Springe direkt zu:

Wir verwenden ausschließlich technisch notwendige Cookies auf unserer
Webseite. Weitere Hinweise dazu finden Sie unter https://www.kzvmv.de/kzv-m-v/datenschutzerklaerung/.

Update: Neue Coronavirus-Testverordnung zum 13.11.2021: Wiederaufnahme der allgemeinen Bürgertestungen!

19.11.2021

Am 13.11.2021 ist eine geänderte Coronavirus-Testverordnung (TestV) in Kraft getreten, die bis zum 31.03.2022 Gültigkeit besitzen soll.

Mit der dort vorgenommenen Änderung des § 4a der TestV haben alle Bürgerinnen und Bürger (wieder) einen Anspruch auf kostenlose Testungen mittels PoC-Antigen-Tests nach § 4a, nämlich mindestens einmal pro Woche.

Damit sind die Bürgertestungen i. S. Frequenz und Vergütung (der beim BfArM gelisteten Tests) wieder so gestellt, wie das bis zum 10.10.2021 der Fall war. Bitte beachten Sie dabei die Vorgaben für die Meldepflicht gem. § 7 Abs. 9 TestV, die weiterhin und ebenfalls unverändert zu beachten sind.

Bezogen auf die prophylaktische Testung des Praxispersonals mittels PoC-Antigenschnelltests hat sich nichts geändert.

Informationen für Zahnarztpraxen zur Coronavirus-Testverordnung (KZBV)

Schaubild zur Coronavirus-Testverordnung (KZBV)