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TI-Refinanzierung

01.06.2023

Das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) sieht eine Umstellung der TI-Refinanzierung auf eine monatliche Pauschale zum 01.07.2023 vor. Es wird also nur noch eine einzige monatliche Pauschale geben, mit der alle TI-Kosten abgegolten werden.

Sollten die Sicherheitszertifikate des Konnektors innerhalb des nächsten halben Jahres ablaufen, macht es Sinn, den Konnektortausch vor dem 01.07.2023 vorzunehmen, damit auch die Refinanzierung der entsprechenden Pauschalen sichergestellt ist und Sie nicht auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben.

Gemäß der aktuellen Pauschalenvereinbarung besteht ein Anspruch auf die Pauschale für den Komponenten-Austausch, sofern die Sicherheitszertifikate des auszutauschenden Konnektors und der auszutauschenden gSMC-KT noch maximal sechs Monate gültig sind und die Sicherheitszertifikate der neu eingesetzten Komponenten eine Restlaufzeit von mindestens vier Jahren ab Installation haben.

Die aktuelle Pauschalenvereinbarung (Anlage 11a zum BMV-Z) finden Sie auf den Seiten der KZBV unter https://www.kzbv.de/bundesmantelvertrag.

Damit Verfristungen vermieden werden, sollten grundsätzlich alle Finanzierungspauschalen zeitnah beantragt werden. Um die offenen Pauschalen zu beantragen, melden Sie sich mit Ihren persönlichen Zugangsdaten am Serviceportal an und wählen dann „TI-Refinanzierung“.