Wir verwenden ausschließlich technisch notwendige Cookies auf unserer
Webseite. Weitere Hinweise dazu finden Sie unter https://www.kzvmv.de/kzv-m-v/datenschutzerklaerung/.
Update: Geänderte Coronavirus-Testverordnung in Kraft, Sachkosten für PoC-Tests ab 01.02.2022 auf 3,50 € festgelegt.
Zum 12.02.2022 ist die Coronavirus-Testverordnung (TestV) erneut geändert worden, neben Änderungen, die die Zahnarztpraxen eher nicht betreffen (u. a. wurde der Anspruch auf variantenspezifische PCR-Testung ersatzlos gestrichen sowie Erweiterungen des Kreises anspruchsberechtigter symptomatischer Personenkreise), ist die Sachkostenpauschale für PoC-Tests rückwirkend zum 01.02.2022 auf nunmehr wieder 3,50 € festlegt worden. Außerdem ist die ursprünglich vorgesehene PCR-Priorisierung im Beratungsverlauf der geänderten Verordnung fallengelassen worden.
Bezogen auf die prophylaktische Testung des Praxispersonals mittels PoC-Antigenschnelltests hat sich ansonsten nichts geändert. Gleiches gilt für die Bürgertestungen, bei denen die Vorgaben für die Meldepflicht gem. § 7 Abs. 9 TestV weiterhin unverändert zu beachten sind. Außerdem sind in beiden Fällen weiterhin nur die beim BfArM gelisteten Tests erstattungsfähig.
Coronavirus: Aktuelle Informationen der KZBV für Zahnarztpraxen
Bitte scrollen Sie dort zum Menüpunkt "Testen"; mit einem Klick darauf öffnet sich die Dokumentenliste.
Die beiden ersten Dokumente beschreiben die Änderungen.

