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Update: Geänderte Coronavirus-Testverordnung in Kraft, Sachkosten für PoC-Tests ab 01.02.2022 auf 3,50 € festgelegt.

18.02.2022

Zum 12.02.2022 ist die Coronavirus-Testverordnung (TestV) erneut geändert worden, neben Änderungen, die die Zahnarztpraxen eher nicht betreffen (u. a. wurde der Anspruch auf variantenspezifische PCR-Testung ersatzlos gestrichen sowie Erweiterungen des Kreises anspruchsberechtigter symptomatischer Personenkreise), ist die Sachkostenpauschale für PoC-Tests rückwirkend zum 01.02.2022 auf nunmehr wieder 3,50 € festlegt worden. Außerdem ist die ursprünglich vorgesehene PCR-Priorisierung im Beratungsverlauf der geänderten Verordnung fallengelassen worden.

Bezogen auf die prophylaktische Testung des Praxispersonals mittels PoC-Antigenschnelltests hat sich ansonsten nichts geändert. Gleiches gilt für die Bürgertestungen, bei denen die Vorgaben für die Meldepflicht gem. § 7 Abs. 9 TestV weiterhin unverändert zu beachten sind. Außerdem sind in beiden Fällen weiterhin nur die beim BfArM gelisteten Tests erstattungsfähig.

Coronavirus: Aktuelle Informationen der KZBV für Zahnarztpraxen

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Die beiden ersten Dokumente beschreiben die Änderungen.