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Update: Durchführung von COVID-19-Impfungen in Zahnarztpraxen

16.02.2022

In dem Sonderrundbrief 6/2021 vom 22. Dezember 2021 hatte die KZV M-V über die Durchführung von COVID-19-Impfungen in den Zahnarztpraxen informiert und auch eine Abfrage über das grundsätzliche Interesse von Zahnärztinnen und Zahnärzten über die Teilnahme an den Impfaktionen vorgenommen. Hintergrund war eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes (insbes. § 20b IfSG) vom 10. Dezember 2021, wonach unter bestimmten Bedingungen auch Zahnärztinnen und Zahnärzte Personen ab 12 Jahren vorübergehend gegen COVID-19 impfen dürfen. Der aktuelle Sachstand dazu ist ggw. der folgende:

Nachdem das im Gesetz geforderte Mastercurriculum für die Impfschulungen zum Jahresanfang erstellt worden ist, wird ggw. auf der Bundes- und den Landesebenen mit Hochdruck daran gearbeitet, die ebenfalls im Gesetz geforderten Voraussetzungen zu schaffen, die erforderlichen täglichen Meldungen über die erfolgten Impfungen in den Zahnarztpraxen über die bereits fest etablierten Meldewege des RKI für die teilnehmenden Zahnarztpraxen möglichst aufwandsarm zu gestalten. Gerade dies gestaltet sich im Moment höchst herausfordernd, da das Schnittstellenmanagement noch nicht zufriedenstellend gelöst werden konnte. Ggw. geht man hier von einer Umsetzung bis Mitte März aus. Auch Fragen der ausreichenden Impfstoffversorgung oder die der Vergütung und der Abrechnung dieser Leistungen sind seitens der Bundesebene noch nicht abschließend geklärt.