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Coronavirus-Testverordnung (TestV) - Abrechnung der Schnelltests (Update)

21.12.2020

In unserem Sonderrundbrief 11/2020 vom 24.11.2020 wurden Sie über die Corona-Testverordnung und die Möglichkeit informiert, die Sachkosten für die PoC-Antigentests per Excel- oder PDF-Formlar mit der KZV M-V abzurechnen. Bitte nutzen Sie dieses Formlar ab sofort nicht mehr.

Im Serviceportal ist ein entsprechendes Abrechnungsmodul freigeschaltet. Dieses finden Sie im Menü "Ihre Stammdaten" oder direkt hier: Abrechnung Corona-Antigen-Schnelltests. Es können auch Tests rückwirkend ab November abgerechnet werden.