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Neue Coronavirus-Testverordnung vermutlich ab Mitte November: Wiederaufnahme der allgemeinen Bürgertestungen!
Seit dem gestrigen Tage liegt ein Referentenwurf für eine erneut geänderte Coronavirus-Testverordnung (TestV, ggw. gültig in der Version ab 11.10.2021) vor, die "zeitnah" in Kraft treten und bis zum 31.03.2022 Gültigkeit besitzen soll.
Mit der dort vorgeschlagenen Änderung des § 4a der TestV würde geregelt, dass alle Bürgerinnen und Bürger den Anspruch auf kostenlose Testung mittels PoC-Antigen-Test nach § 4a bei Bedarf mindestens einmal pro Woche in Anspruch nehmen können.
Damit würden die Bürgertestungen i. S. Frequenz und Vergütung (der beim BfArM gelisteten Tests) wieder so gestellt, wie das bis zum 10.10.2021 der Fall war. Bezogen auf die prophylaktische Testung des Praxispersonals mittels PoC-Antigenschnelltests wird sich nichts ändern.
Sobald über diesen Referentenentwurf entschieden worden ist, werden wir Sie informieren.

