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Konnektoraustausch und neuer Praxisausweis (SMC-B-Karte)
Wie wir bereits im Rundbrief 3/2022 vom 14.04.2022 mitgeteilt haben, müssen die ersten Konnektoren ab Herbst 2022 ausgetauscht werden, da die in den Konnektoren fest verbauten Zertifikate mit einer Laufzeit von 5 Jahren auslaufen.
Wenn Sie davon betroffen und von Ihrem TI-Systembetreuer entsprechend informiert worden sind, sollten Sie nicht zu lange zögern den Konnektoraustausch zu beauftragen, damit es im Herbst nicht zu Engpässen und zu langen Warteschlangen bei den Terminvergaben kommt.
Die Pauschalen für die Finanzierung des Konnektortausches wurden mittlerweile für vertragsärztliche Praxen vom Schiedsamt festgelegt. Für vertragszahnärztliche Praxen laufen die Verhandlungen noch und somit ist die Festlegung der Pauschalen bisher noch nicht erfolgt. Sobald die Pauschalen auch für die Zahnärzteschaft feststehen, werden wir Sie informieren.
Die Firma CGM hat im Zuge der Schiedsamtsentscheidung im ärztlichen Bereich ihren Preis für den Austausch bereits für alle Kunden abgesenkt, das gilt auch für Kunden, die den Konnektoraustausch bereits bei CGM beauftragt haben.
Auch die Zertifikate auf dem Praxisausweis (SMC-B-Karte) laufen nach 5 Jahren aus und es muss eine neue SMC-B-Karte beantragt werden. Dies kann bei uns im Serviceportal nach Anmeldung mit Ihren persönlichen Zugangsdaten unter dem Menüpunkt „Antrag SMC-B Karte“ vorgenommen werden. Die SMC-B-Karte wird gemäß Pauschalen-Vereinbarung (Anlage 11a BMV-Z) mit 465 Euro als Einmalzahlung für 5 Jahre finanziert.

