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Keine ePA-Sanktionierung im Quartal 3/2021

25.06.2021

Nach § 341 Abs. 6 Satz 2 SGB V ist das Honorar so lange um 1% zu kürzen, bis Zahnarztpraxen ihrer KZV nachweisen, dass sie über die für den Zugriff auf die elektronische Patientenakte erforderlichen Komponenten und Dienste verfügen.

Es wird angenommen, dass die Industrie die dazu notwendigen Komponenten in der Regel nicht im Rahmen der gesetzlich einzuhaltenden Frist zur Verfügung stellen kann und die erforderlichen Komponenten vermutlich erst im Laufe des 3. Quartals 2021 für alle Zahnarztpraxen zur Verfügung stehen. Deshalb geht die KZV davon aus, dass die gesetzliche Sanktionierung zum 1. Juli 2021 nicht umgesetzt wird.

Wir empfehlen allen Praxen dringend, spätestens bis Ende des 3. Quartals 2021 alle erforderlichen Hard- und Software-Komponenten bereitzuhalten.