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Neue Coronavirus-Testverordnung ab 01.07.2021 in der Endabstimmung

24.06.2021

Vermutlich wird zum 01.07.2021 eine geänderte Coronavirus-Testverordnung (Coronavirus-TestV) in Kraft treten. Bezogen auf die prophylaktische Testung des Praxispersonals mittels PoC-Antigenschnelltests wird sich (Stand: 24.06.2021) mit zwei Ausnahmen nicht viel ändern.
Die Ausnahmen: Ab dem 01.07.2021 werden 3,50 € je durchgeführtem Test pauschal vergütet, d. h. es soll dann nicht mehr zwischen den tatsächlichen Beschaffungskosten und der Erstattungsobergrenze (ggw. 6,00 €) differenziert werden. Ausschlaggebend ist das Datum der Durchführung der Tests, nicht das der Beschaffung. Außerdem sollen „selbst beschaffte und eingesetzte Antigen-Tests zur Eigenanwendung“ ebenfalls pauschal mit 3,50 € erstattet werden.

Sobald uns neue Informationen dazu vorliegen, werden wir diese hier bekanntgeben.