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Corona-Tests in Zahnarztpraxen nur im Auftrag des ÖGD möglich
19.01.2021
Mit dem 16.01.2021 ist eine neue Coronavirus-Testverordnung in Kraft getreten. Es bleibt dabei: Ohne expliziten Auftrag durch den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) dürfen Zahnärzte auch weiterhin nur das Praxispersonal und sich selber per PoC-Schnelltests testen.
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