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Corona-Testverordnung (Corona-Test-VO) nur noch gültig bis 30.06.2022

13.06.2022

Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass nach aktuellem Kenntnisstand die Gültigkeit der Corona-Test-VO nicht verlängert werden soll, diese läuft also mit dem 30.06.2022 aus!

Das bedeutet für die Durchführung und Abrechnung der Tests der Mitarbeitenden, dass nur noch die (Corona-Test-VO-konformen) Tests erstattet werden können, die bis incl. 30.06.2022 durchgeführt werden. Die Abrechnung der im Juni durchgeführten Mitarbeitertests ist außerdem bis spätestens Ende September 2022 durchzuführen, eine spätere Abrechnung lässt die Corona-Test-VO nicht zu (s. § 7 Abs. 4). Wir bitten um Beachtung.

Mit dem Auslaufen der Corona-Test-VO endet auch die Möglichkeit zur Durchführung und Abrechnung der Bürgertestungen!