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Neue Coronavirus-Testverordnung ab 08.03.2021 in Kraft
19.03.2021
Mit obigem Datum ist eine geänderte Coronavirus-Testverordnung (TestV) in Kraft getreten. Bezogen auf die prophylaktische Testung des Praxispersonals mittels PoC-Antigenschnelltests hat sich mit einer Ausnahme nichts geändert.
Die Ausnahme: Bei der Beschaffung neuer Testsets sollten Sie ab sofort unbedingt beachten, dass ab dem 01.04.2021 nur noch max. 6,00 € je durchgeführtem Test abgerechnet werden darf (s. § 11). Ausschlaggebend ist das Datum der Durchführung der Tests, nicht das der Beschaffung.
Wir bitten um Beachtung.

