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Sichern Sie Ihre monatlichen TI-Pauschalen: Eigenerklärung bis zum 30.09.2023 ausfüllen!

14.09.2023

Die ab 01.07.2023 geltende Richtlinie des Bundesministeriums für Gesundheit sieht für die monatlichen TI-Pauschalen vor, dass durch eine Eigenerklärung die TI-Anwendungen nachzuweisen sind.

Erfolgt dieser Nachweis nicht bzw. nicht fristgerecht, so ist eine 100%ige Kürzung der Monatspauschale vorzunehmen, bis der Nachweis erbracht wurde.

Im Serviceportal der KZV Mecklenburg-Vorpommern ist ein Webformular verfügbar: TI-Eigenerklärung im Serviceportal

Bitte ergänzen und bestätigen Sie diese Eigenerklärung bis zum 30.09.2023, damit Ihnen keine Kürzung droht.

Nähere Informationen dazu finden Sie im Sonderrundbrief 3/2023.