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Update: Neue Coronavirus-Testverordnung
02.12.2022
Am 25.11.2022 ist eine geänderte Coronavirus-Testverordnung (TestV) in Kraft getreten, die bis zum 28.02.2023 Gültigkeit besitzen soll.
Mit den dort vorgenommenen Änderungen,
- ist die Sachkostenpauschale für PoC-Tests ab dem 01.12.2022 auf 2,00 € abgesenkt worden,
- sind die Möglichkeiten zur Durchführung und Abrechnung von Bürgertestungen zu abgesenkten Kostenerstattungen deutlich eingeschränkt worden und
- wurden Fristen zur Abrechnung von durchgeführten (Mitarbeiter- und Bürger-) Testungen eingeführt, die es unbedingt zu beachten gilt.
Hierzu verweisen wir auf eine ausführliche Darstellung der KZBV sowie auf ein Schaubild der KZBV zur Testung von asymptomatischen Personen gem. TestV.

