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Vertreterversammlung der KZV M-V lehnt vorgesehene Kostendämpfungsmaßnahmen ab
22.06.2026
Die geplanten Kostendämpfungsmaßnahmen der Bundesregierung würden die wirtschaftliche Situation der Zahnarztpraxen weiter verschärfen und dringend benötigte Investitionen in die zahnärztliche Versorgung erschweren. Insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern drohen Nachteile für die wohnortnahe Versorgung, da Praxisneugründungen und -übernahmen an Attraktivität verlieren und vorzeitige Praxisschließungen zunehmen könnten.
Ergänzend zur Resolution 1 wollen wir Sie auch noch auf die Resolution 2 aufmerksam machen, die auf der Vertreterversammlung der KZV M-V am 9. Mai 2026 verabschiedet wurde.

