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Änderung des Infektionsschutzgesetzes / Inkrafttreten zum 24.11.2021!
Die wichtigsten Änderungen für die Zahnarztpraxen
23.11.2021
Bekanntlich hat der Bundesrat in seiner Sondersitzung am 19.11.2021 dem Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite seine Zustimmung erteilt. Das Gesetz wurde von SPD, Grünen und FDP kurzfristig in den Bundestag eingebracht und im Eilverfahren vorangetrieben.
Das Gesetzespaket ist am 22.11.2021 vom Bundespräsidenten unterzeichnet und am 23.11.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit treten die wesentlichen Teile des Gesetzes am 24.11.2021 in Kraft.
Die wichtigsten Änderungen für die Zahnarztpraxen - Arbeitgeberpflichten (PDF)

