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Am 11.10.2021 tritt eine neue Coronavirus-Testverordnung Inkraft: Wegfall der Bürgertestung!
Erneut ist die Coronavirus-Testverordnung geändert worden - und zwar mit Wirkung ab 11.10.2021.
Explizit hinweisen möchten wir auf die Änderung des § 4a TestV, in dem bisher die Bürgertestung geregelt war. Dieser ist so geändert worden, dass ab dem 11.10.2021 die sog. Bürgertestung asymptomatischer Personen nicht mehr vorgesehen ist und damit auch nicht mehr vergütet wird. Wir bitten um Beachtung.
Bezogen auf die prophylaktische Testung des Praxispersonals mittels PoC-Antigenschnelltests hat sich nichts geändert, es bleibt bei der Möglichkeit, dem Praxispersonal bis zu 10 Tests pro Monat anzubieten, die weiterhin pauschal mit 3,50 € vergütet werden. Achten Sie beim dem Kauf dieser Tests auf die Listung beim BfArM.

