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Update: Coronavirus-Testverordnung gültig ab 01.07.2022: Mitarbeitertestungen
Uns liegt ggw. "nur" die Verkündung der Änderungen der Coronavirustest-VO im Bundesanzeiger vor, leider noch keine Lesefassung oder ergänzende Informationen der KZBV. Demnach sind mit der Neufassung die Bürgertestungen (§ 4a Test-VO) angepasst worden, nicht jedoch die Mitarbeitertestungen (§ 4 Test-VO) - bzgl. deren (mittlerweile freiwilliges!) Angebot des Arbeitsgebers und Testfrequenzen hat sich also nichts geändert. Sie müssen dsbzgl. aber zwei Neuerungen beachten:
1) Die zugelassenen und damit grds. erstattungsfähigen Tests sind ab sofort nicht mehr beim BfARM aufgeführt, sondern beim PEI (s. Artikel 1 Nr. 1.):
https://www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/coronavirus-inhalt.html?cms_pos=8
2) Die Sachkostenerstattung wird ab sofort von 3,50 € auf 2,50 € gesenkt (für durchgeführte Tests ab 01.07.,), s. lfde. Nr. 7. (s. 2. Seite, unten)
Wir erwarten ausführlichere Infos der KZBV, die wir umgehend veröffentlichen werden.

