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Mitarbeiter- und Bürgertestungen ab 20.03.2022 / Sachkostenerstattungen für PoC-Tests

25.03.2022

Mit den Änderungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) und dazugehörigen Verordnungen, die am 20.03.2022 Inkraft getreten sind, ist bzgl. der Mitarbeiter- und Bürgertestungen folgendes zu beachten:

Unabhängig von Impfstatus des Praxispersonals sind Mitarbeitertestungen für asymptomatische Personen nicht mehr verpflichtend! Sie können aber weiterhin angeboten werden. Sofern dies in Ihrer Praxis geschieht, hat sich nichts geändert: Es dürfen wie bisher 10 PoC-Tests pro Mitarbeiter und Zahnarzt / Zahnärztin und Monat für weiterhin pauschal 3,50 € (Sachkosten) abgerechnet werden.

Auch bei den Bürgertestungen hat sich im Vergleich zu dem Sachstand von vor dem 20.03.2022 nichts geändert. Diese sind bis zum 30.06.2022 abrechenbar.

Achten Sie bitte in beiden Fällen auf den Einsatz nur von beim BfArM gelisteten Tests und bei den Bürgertestungen auf die Meldepflichten gem. § 7 Abs. 9 und Abs. 10 Coronavirus-TestV.