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Aktualisierte FAQs zur Corona-Testpflicht infolge IfSG-Neuerungen
13.12.2021
Am 12. Dezember sind Neuerungen des IfSG inKraft getreten, mit denen die zum 24.11.2021 eingeführten Regelungen über eine Test- bzw. Testnachweispflicht in Zahnarzrpraxen (§ 28b Abs. 2 IfSG) überarbeitet wurden. So wurde in Umsetzung des GMK-Beschlusses vom 25.11.2021 beispielsweise geregelt, dass geimpften oder genesenes Personal nicht täglich, sondern nur zweimal wöchentlich getestet werden muss und hierfür Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung ohne Überwachung ausreichend sind. Auch die überbordenden Berichtspflichten gegenüber den zuständigen Behörden wurden erheblich reduziert.

