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COVID-19-Schutzimpfungen in Zahnarztpraxen

13.06.2022

Bereits zum Jahresende 2021 wurden die ersten Gesetzesänderungen beschlossen, mit denen es auch Zahnärztinnen und Zahnärzten ermöglicht werden sollte, in ihren Praxen COVID-19-Schutzimpfungen durchführen zu können. Wie immer liegt dann der Teufel im Detail, erst Ende Mai / Anfang Juni sind die letzten noch nötigen Regelungen in Kraft getreten, damit die Impfleistungen in Zahnarztpraxen formal tatsächlich erbracht werden können, incl. der Beschaffung der nötigen Impfstoffe sowie Vergütungs- und Abrechnungsregelungen.

Dementsprechend sind seitens der impfbereiten Zahnarztpraxen einige Voraussetzungen zu erfüllen bzw. zu beachten. Hierzu hat die KZBV aktuell ein umfangreiches und aussagekräftiges Informationspaket zusammengestellt, welches sich auch an Praxen richtet, die noch überlegen, sich an den Impfaktivitäten zu beteiligen.

Auch in M-V gibt es bereits eine Anzahl von Zahnarztpraxen, die ab sofort gegen COVID-19 impfen können. Weitere potentielle Teilnehmer sind weiterhin herzlich willkommen und ausdrücklich erwünscht.