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Coronavirus-Testverordnung (TestV) - Abrechnung der Schnelltests

25.11.2020

Anlage zum Sonderrundbrief 11/2020 – Abrechnungsformular Antigen-Schnelltests zum Download und Ausdruck.
Sofern Sie die Excel-Datei verwenden, wird die Gesamtsumme automatisch berechnet.
Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular bis 18. Dezember 2020 als E-Mail Anhang an folgende Adresse: schnelltest@kzvmv.de.