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Niederlassungs- und Versorgungsförderung durch den Strukturfonds der KZV M-V: Ausweisung neuer Fördergebiete zum 01.07.2023
07.07.2023
Entsprechend der Regularien der seit dem 01.01.2023 geltenden Förderrichtlinie gem. § 105 Abs. 1a SGB V hat der Vorstand der KZV M-V die neuen förderfähigen Gebiete für das 2. Halbjahr 2023 festgelegt und auf der Homepage der KZV M-V veröffentlicht („Fördermöglichkeiten“). Damit konnten die förderfähigen Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern sowohl im allgemein-zahnärztlichen als auch im KfO-Bereich deutlich ausgeweitet werden.

