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IT-Sicherheitsrichtlinie der KZBV
04.02.2021
Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) will die Bundesregierung den Digitalisierungsprozess im Gesundheitswesen weiter vorantreiben und legt Anforderungen und Konkretisierungen für die digitale Zukunft in Praxen fest. Mit dem DVG hat der Gesetzgeber die KZBV und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beauftragt, die IT-Sicherheitsanforderungen für Zahnarzt- und Arztpraxen verbindlich in einer IT-Sicherheitsrichtlinie festzulegen. Die Richtlinie wurde im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erstellt und muss nach dem Willen des Gesetzgebers jährlich aktualisiert werden.

